Sicherheit/Rechtliches
ROLLAPLANK® IST EIN SPORTGERÄT UND KEIN GESUNDHEITSPRODUKT
- RollaPlank® richtet sich an gesunde, fitte Menschen.
- Lass vor Aufnahme des Trainings mit RollaPlank® durch einen Arzt deines Vertrauens klären, ob du gesundheitlich für das Training geeignet bist.
- Der ärztliche Befund sollte die Grundlage für den Aufbau deines Trainingsprogrammes sein.
- Falsches oder übermäßiges Training kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Personen mit (Vor)Erkrankungen sollten RollaPlank® ausdrücklich nur nach Absprache mit ihrem Arzt/Therapeuten verwenden.
BEI GEBRAUCH IST VERLETZUNGSGEFAHR GEGEBEN
- Bitte beachte zu deiner eigenen Sicherheit folgende Hinweise und die Hinweise, die auf der Rückseite des Brettes angebracht sind. Eine Gebrauchsanleitung liegt jedem Systemequipment bei.
- Anfänger sollten ihre ersten Versuche keinesfalls alleine, sondern mit Partnerhilfe oder einer stabilen Haltemöglichkeit machen.
- Das Aufstellen von RollaPlank® muss auf einem dafür geeigneten, festen, ebenen Untergrund erfolgen. Optimal als Unterlage ist der RollaPlank®-Teppich.
- Vergewissere dich, dass genügend Platz zur Verfügung steht und keine Gegenstände in der Nähe sind, die dich verletzen könnten.
- Trainiere niemals unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss.
- Kinder unter 14 Jahren und/oder unter 20 kg dürfen RollaPlank® nur in Gegenwart einer erwachsenen Aufsichtsperson, die für die Sicherheit und den richtigen Umgang verantwortlich ist, benutzen.
CE-KENNZEICHNUNGSPFLICHT
RollaPlank® ist kein CE kennzeichnungspflichtiges Produkt:
Sportgeräte sind grundsätzlich nicht CE-kennzeichnungspflichtig, außer in Sonderfällen, wie z. B. wenn sie mit Strom betrieben werden oder wenn sie für den medizinischen Bereich vorgesehen sind.
Medizinprodukt: RollaPlank® ist kein Medizinprodukt.
Spielzeug: Produkte sind nur dann CE-kennzeichnungspflichtig, wenn das Produkt für Kinder bis 14 Jahre zum Spielen gedacht ist bzw. wenn es den äußeren Anschein eines Spielzeugs aufweist und vermutlich in Kinderhände geraten wird. Hinweis: „Sportgeräte (z. B. Inlineskates, Skateboards) für Kinder mit über 20 kg Körpergewicht“ sind von der Spielzeugrichtlinie ausdrücklich ausgenommen.